Gut zu wissen

Gut zu wissen

Eine Verordnung über logopädische Behandlung erhalten Sie bei Ihrem HNO-Arzt bzw. Phoniater, beim Neurologen oder auch bei Ihrem Hausarzt.

Am besten nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrem Arzt auf und bitten um eine Verordnung für die logopädische Behandlung. Nach Ausstellung der Verordnung sollte die Therapie spätestens 14 Tage danach beginnen.

Die logopädische Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Rezeptwertes; des weiteren fallen € 10,- Rezeptgebühr an.

Bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen kann eine Befreiung des Eigenanteils erfolgen; wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Verbindliche Terminvereinbarungen,
Absagen oder Verschiebungen sind ausschließlich telefonisch möglich!